Schwangerschaft und Geburt
Zur Feststellung Ihrer Schwangerschaft
wird eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Dabei wird bestimmt, in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich befinden.
In einem ausführlichen Gespräch über Ihre allgemeine und gesundheitliche Vorgeschichte kann dann die weitere Schwangerschaftsvorsorge geplant werden.
Im Rahmen der dann folgenden Blutentnahme werden für die Ausstellung des Mutterpasses gemäß den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien folgende Laborwerte erhoben:
- Blutgruppe und Rhesusfaktor
- Antikörpersuchtest bzgl. Blutgruppenfaktoren (Wiederholung in der 26. Schwangerscahftswoche)
- Röteln-Antikörper
- Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und HIV
- Chlamydienbestimmung aus dem Urin
- Untersuchung des Urins
Die weiteren Vorsorgeuntersuchungen,
immer einen normalen Schwangerschaftsverlauf vorausgesetzt, finden zunächst im 4-Wochen-Rhythmus statt.
Diese Kontrollen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden wechselweise durch den Frauenarzt und durch die Hebamme durchgeführt.
Bitte bringen Sie zu jedem Ihrer Vorsorgetermine den Mutterpass mit. Für die Untersuchung und die Beratung ist es hilfreich, wenn Sie eine kurze Auflistung Ihrer Fragen oder Beschwerden mitbringen, damit wir dieses dann in Ruhe besprechen können.
- Bei jeder weiteren Kontrolle werden folgende Befunde erhoben:
- Blutdruck
- Gewicht
- Kindsbewegungen/ Herztöne
- Lage und Größe des Babys
- Urinkontrolle
- Kontrolle des Muttermundes und Untersuchung auf Scheideninfektionen
- bei Auffälligkeiten erfolgen dann spezielle Untersuchungen.
Jenseits der 28. – 30. Woche
ist es dann auch üblich, die Herztöne des Babys aufzuzeichnen (CTG), um sich somit ein Bild über das Wohlbefinden des Kindes zu machen.
Ab der 30. Woche werden die Vorsorgeuntersuchungen im zwei
Wochenrhythmus durchgeführt .
Zwischen der 34. und 38. Woche wird eine Blutentnahme zum Ausschluß einer Leberentzündung (Hepatitis B) durchgeführt. Diese ist wichtig, da bei einer von Ihnen unerkannt erworbenen Infektion Ihr Baby direkt nach der Entbindung geimpft werden muss, damit keine weiteren Gefahren für das Neugeborene mehr bestehen.
Gleichzeitig wird noch eine entsprechende Kontrolle der allgemeinen Blutwerte für die bevorstehende Entbindung mit durchgeführt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen finden um die 10., 20. und 30. Woche herum statt. Durch die Ultraschalluntersuchungen können grobe Missbildungen bzw. Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.
Bei unklarem Befund, bei belastender Vorgeschichte oder bei sonstiger Fragestellung ist die Überweisung an einen Spezialisten möglich, um mit modernster Technik eventuelle Fragen abzuklären.
Bei uns bekommen Sie bei jeder Ultraschall-Untersuchungen ein Bild mit nach Hause.
Selbstverständlich stehen mein Praxisteam, die Hebamme und ich Ihnen jederzeit auch bei allen Fragen zur Verfügung, z. B. über
Nackentransparenzmessung, Fruchtwasseruntersuchung, Geburtsvorbereitung, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wahl der Entbindungsklinik, Wochenbettsbesuche, Verhütungsplanung nach der Geburt, Medikamente und Schwangerschaft und, und, und........
Zusätzlich bieten wir Ihnen noch weitere medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte Zusatzuntersuchungen zum Schutz Ihres werdenden Kindes an.
Diese sind freiwillige und kostenpflichtige Vorsorgeleistungen
(sog. IGEL-Leistungen) und gehören nach § 12 SGB V nicht zu den Mutterschaftsvorsorge - Richtlinien.
Wir wünschen Ihnen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf und die Geburt jetzt schon alles Gute.
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